Merkblatt zum Fischfang
Mindestmaße und Schonzeiten
Aal
Mindestmaße 45 cm
Schonzeit: keine
Hecht
Mindestmaße 50 cm
Schonzeit: 15.02. – 30.04.
Karpfen
Mindestmaße 40 cm
Schonzeit: keine
Salmoniden
Mindestmaße 40 cm
Schonzeit: 01.10. – 30.04.
Schleie
Mindestmaße 30 cm
Schonzeit: 15.03. – 31.05.
Wels
Mindestmaße 100 cm
Schonzeit: 01.05. – 30.06.
Zander
Mindestmaße 60 cm
Schonzeit: 01.02. – 15.06.
Störe und Graskarpfen sind ganzjährig geschont und müssen unverzüglich zurückgesetzt werden.
Soweit nicht genannt, gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten.
Angelverbote
Im ausgeschilderten Laichschongebiet sowie in der Badeanstalt ist jegliches Angeln verboten.
Das Eisangeln ist in unserem Gewässer verboten.
Lieber Angelfreund, folgende Punkte sind zu beachten...
a) Verhalten am Fischgewässer
Unser Gewässer ist mit wenigen Ausnahmen im Landesverband einmalig und verlangt daher von jedem Mitglied, daß er weder Gewässer noch die Uferanlagen verunreinigt. Abfälle wie Brotpapier, Zigarettenschachteln, Flaschen usw. sind wieder mit nach Hause zu nehmen. Angelhaken sind sorgfältig aufzubewahren und nicht fortzuwerfen, da eine Badeanstalt vorhanden ist und auf den angrenzenden Weiden Vieh gehalten wird.
Lagerfeuer ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt und bei Verlassen des Gewässers sorgfältig abzulöschen. Bei länger andauernder Trockenheit und Dürre ist Lagerfeuer nicht gestattet.
Die "Seehüttenordnung" ist einzuhalten.
Das Befahren der Wege am 1. See mit dem Fahrrad oder Mofa ist nicht erlaubt.
b) Badebetrieb
Da ab 13.00 Uhr in Ladelund mit Badebetrieb im 1. See gerechnet werden muß, ist es ratsam, dieses Gewässer dann zu verlassen. Es sind Ausweichmöglichkeiten in der 2. Kuhle vorhanden.
c) mitzuführende Papiere
Jahresfischereischein, Erlaubnisschein, Sportfischerpass mit eingeklebten Beitragsmarken.
Die Fischereipapiere sind dem Fischereiberechtigten sowie den amtlich-verpflichteten Fischereiaufsehern sowie den erwachsenen Mitgliedern des Angel- und Hegevereins auf Verlangen vorzuzeigen.
d) Edelfische
d) Es dürfen lediglich zwei Edelfische pro Angeltag entnommen werden.
e) Regelverstoß
Wer gegen die vorher aufgeführten Punkte verstößt, muss mit dem Ausschluss aus unserem Verein rechnen. Verstöße durch Gastangler führen zum Verweis vom Gewässer. Bezahlte Gastkarten werden nicht erstattet.
...weitere Punkte für Vereinsmitglieder...
Die jährliche Fangmeldung (Fehlanzeige erforderlich) ist bis zum 31. Dezember des Jahres an den 1. Vorsitzenden zu senden.
Die jährliche Verlängerung der Fischereipapiere ist auch möglich durch Einsendung an den Schatzmeister. Ein adressierter Rückumschlag mit ausreichendem Porto ist beizufügen.
Achtung! Der freiwillige Austritt aus dem Angel- und Hegeverein kann nur zum Jahresschluß unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist durch eingeschriebene Mitteilung an den Vorstand erfolgen.