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- 𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘃𝗼𝗺 𝗔𝗺𝘁 𝗦ü𝗱𝘁𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 . Das Land Schleswig-Holstein bereitet derzeit eine 𝘂𝗺𝗳𝗮𝗻𝗴𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗙𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗿𝗲𝗶𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀 vor. Wesentlichste Änderung ist die Einführung eines digitalen Verfahrens (DiGiFischDok) zur Beantragung und Ausgabe von Fischereischeinen bzw. des Urlaubsfischereischeines sowie der Entrichtung der Fischereiabgabe. . Auch bei den Gebühren sind dazu Änderungen geplant. . Bis 30.09.2025 beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro pro Marke/Jahr. . Ab 01.10.2025 beträgt die Fischereiabgabe vor Ort in der Behörde oder den Außenstellen der Fischereiaufsicht 10,00 Euro zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 8,00 Euro je Kaufvorgang. . Ab 01.01.2026 beträgt die Fischereiabgabe 18,00 Euro pro Marke zzgl. einer „Verwaltungsgebühr Land“ von 2,00 Euro pro Marke und bei Kauf bei einer Behörde vor Ort oder in den Außenstellen der Fischereiaufsicht zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 8,00 Euro pro Kaufvorgang. . Bei Entrichtung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst ändert sich bis zum 31.12.2025 nichts – dort sind 10,00 Euro pro Jahr zu entrichten. . 𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀 𝘇𝘂 𝗨𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝗲𝗿𝗳𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗿𝗲𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻: . Auch für den Urlauberfischereischein ändert sich über den Onlinedienst bis zum 31.12.2025 nichts (10,00 Euro je Ausstellung + 10,00 Euro Fischereiabgabe). . Ab 01.10.2025 beträgt die Erteilung eines Urlauberfischereischeines vor Ort in der Behörde 30,00 Euro je Ausstellung zzgl. der Fischereiabgabe von 10,00 Euro. . Ab dem 01.01.2026 gelten dann auch für den Urlauberfischereischein die neue Fischereiabgabe (siehe oben) sowie neue Gebührensätze beim Bezug über den Onlinedienst (18,00 Euro) und vor Ort in der Behörde (30,00 Euro). . Der Urlauberfischereischein kostet somit ab dem 01.01.2026 bei Bezug über den Onlinedienst 38,00 Euro und bei Ausstellung in der örtlichen Behörde 50,00 Euro.
- Protokoll der JHV vom 21.02.2025
- Waffenrechtliche Informationen für Angler vom 05.02.2025
- Mindestmaße und Schonzeiten in Schleswig-Holstein gültig ab 01.01.2024